FAQ - Allgemein


  • Überprüfung eines Auszuges

  • Wie kann ich einen elektronischen, digital signierten Auszug auf Echtheit überprüfen?

    • Ein elektronischer, digital signierter Privatauszug ist ein PDF Dokument, das mit einem kryptographischen elektronischen Siegel versehen ist (qualifizierte digitale Signatur). Eine digitale Signatur ist nicht zu verwechseln mit einer eingescannten Handunterschrift, die auf ein Dokument aufgedruckt wird!

      Eine qualifizierte digitale Signatur dient dem sicheren Nachweis der Herkunft, der Gültigkeit und der Integrität eines elektronischen, digital signierten Dokuments. Integrität bedeutet, dass bei einer Überprüfung des signierten Dokumentes sofort sichtbar wird, ob jemand das Dokument seit dem Anbringen der digitalen Signatur verändert hat.

      Die qualifizierten digitalen Signaturen auf elektronischen Privatauszügen werden gemäss Schweizerischem Signaturgesetz (ZertES, SR/RS 943.03) mit dafür zertifizierten Signaturkarten erstellt, die einer genau bezeichneten und ermächtigten Person - dem Chef des Schweizerischen Strafregisters - dafür ausgehändigt wurden.
      Die vom Schweizerischen Strafregister verwendeten Signaturzertifikate beinhalten die Angabe Roger Dolder Head of Criminal Records und wurden vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT ausgegeben (Zertifikatstyp Klasse A).
      Die Signaturen beinhalten auch einen externen Zeitstempel, der mit Sicherheit nachweist, wann genau die Signatur angebracht wurde. Dies ermöglicht - im Fall des Ablaufs oder der Revokation des Signaturzertifikats - nachträglich die sichere Aussage, ob das Signaturzertifikat im Zeitpunkt des Anbringens der Signatur noch gültig war.

      Da die Überprüfung für den Laien nicht ganz einfach und auch aufwändig ist, stellt das Schweizerische Strafregister einen online Validierungsservice zur Verfügung. Laden Sie den Ihnen vorliegenden elektronischen Privatauszug ganz einfach hoch. Unser Service sagt Ihnen innert Sekunden, ob der Privatauszug gültig und vertrauenswürdig ist. Sie können dort auch einen Prüfbericht erstellen lassen, um zu belegen, dass Sie einen Privatauszug überprüft haben.

      Weiter zum Validierungsservice

  • Wie kann ich einen Papierauszug oder eine Kopie auf Echtheit überprüfen?

    • Sie können einen Privatauszug ohne Urteile auf Originalpapier (oder eine Kopie davon) oder einen ausgedruckten elektronischen, digital signierten Privatauszug auf Korrektheit überprüfen. Sie müssen dazu nur wenige Merkmale vom Privatauszug eingeben. Diese Überprüfung ist allerdings nur für Privataüszuge möglich, die nicht älter als 6 Monate sind.

      Privatauszüge mit Urteilen können auf diese Weise nicht überprüft werden.

      Möchten Sie einen Privatauszug mit Urteilen überprüfen, wenden Sie sich bitte an:

      Bundesamt für Justiz
      Schweizerisches Strafregister
      Bundesrain 20
      3003 Bern
      (Schweiz)

      strafregister@bj.admin.ch
      Technische Helpline:
      +41 58 465 01 98
      (Mo-Fr 09:30-10:30 und 14:00-15:00)

  • Wie lange steht ein digitaler Strafregisterauszug zum Abholen bereit?

    • Der Link zum Bezug des digitalen Privatauszuges ist ab Auslieferungsdatum nur max. 60 Tage gültig. Nach Ablauf dieser Frist kann dieser digitale Privatauszug nicht mehr bezogen werden. Danach haben Sie jederzeit die Möglichkeit, einen neuen kostenpflichtigen Auszug zu bestellen.


  • Datenschutz

  • Was geschieht mit meinen Daten?

    • Übermittlung

      Alle Daten für die Bestellung und die mögliche Online-Zahlung werden verschlüsselt übermittelt.

      Zugang zu den Bestelldaten

      Die Daten sind nur dem Bestellsystem des Schweizerischen Strafregisters zugänglich und werden nur für diesen Zweck verwendet. Sie sind Dritten nicht zugänglich.

      Sicherheit der Online-Zahlung

      Karteninformationen werden weder vom Schweizerischen Strafregister noch von unserem vertrauenswürdigen Zahlungspartner, der Schweizerischen Post, abgespeichert.

      Wann werden die Daten gespeichert

      Nur am Ende des Bestellvorgangs. Falls Sie den Bestellablauf abbrechen oder während dem Ablauf mit dem Browser aussteigen, gehen alle erfassten Daten sofort verloren. Sie müssen dann die Bestellung neu erfassen.

      Kopie auf Ihrem Computer

      Im Bestellablauf können Sie freiwillig eine Kopie des Bestellformulars auf Ihrem Computer abspeichern.


  • Technisches Allgemein

  • Welche Browser/Betriebssysteme werden unterstützt?

  • Das automatische Ausfüllen von Feldern (z.B. Ort) funktioniert nicht.

    • Gewisse Felder werden vorausgefüllt, um mehr Komfort und mehr Datensicherheit zu bieten. Z.B. wird nach der Eingabe der Postleitzahl eine Auswahl der zulässigen Ortsnamen präsentiert.

      Dies funktioniert nur, wenn die Sicherheitseinstellungen in Ihrem Browser nicht zu hoch eingestellt sind. Wählen Sie im Internet Explorer "Extras/Internetoptionen/Sicherheit/Stufe anpassen" und drücken Sie unter "ActiveX-Steuerelemente und Plugins ausführen" auf "aktivieren".

      Falls Sie die Einstellung nicht verändern können (z.B. wegen firmeninterner Sicherheitsbeschränkung), müssen Sie einen anderen Browser z.B. Firefox verwenden, damit das Ausfüllen korrekt funktioniert.

  • Ich habe technische Probleme im Internet-Bestellvorgang oder mit der Online-Zahlung.

    • In der Kopfzeile ist die Transaktionsnummer (TAN) eingeblendet. Mit dieser Nummer können Ihre Daten identifiziert und wieder hergestellt werden.

      Benötigen Sie technischen Support, senden Sie uns ein oder wenden Sie sich schriftlich oder telefonisch an:



      Bundesamt für Justiz
      Schweizerisches Strafregister
      Dienst für Private
      Bundesrain 20
      3003 Bern
      (Schweiz)

      strafregister@bj.admin.ch
      Technische Helpline:
      +41 58 465 01 98
      (Mo-Fr 09:30-10:30 und 14:00-15:00)

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