Der Privatauszug
Bestellverfahren für Unternehmen


Der Privatauszug wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) auf Bestellung erstellt.

Inhalt des Privatauszugs

Der Privatauszug ist in zwei Formen erhältlich

Wer darf Privatauszüge bestellen?
  • Jede Person über sich selber (nur gegen Ausweiskopie und Unterschrift).
  • Bei der Bestellung auf Rechnung eines Unternehmens ermächtigt die betroffene Person das Schweizerische Strafregister den Auszug direkt an das Unternehmen zu liefern

Kosten
Pro Privatauszug CHF 17.00

Beglaubigungen
Falls der Privatauszug (in Papierform) einer ausländischen Behörde / einem ausländischen Konsulat vorgelegt werden soll, ist eine Beglaubigung/Apostille durch die Schweizerische Bundeskanzlei meistens notwendig. Gegen eine Zusatzgebühr von CHF 20.00 sorgen wir auch für die Beglaubigung.
Privatauszüge in elektronischer, digital signierter Form können nicht beglaubigt werden.



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Rechtliche Grundlagen und Links:

Achtung

Sonderprivatauszug
Zusätzlich zum Strafregisterauszug für Privatpersonen kann ab dem 1. Januar 2015 ein Sonderprivatauszug bestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.


NEU: 
Betrifft nur die Unternehmen welche die Auszüge für die Mitarbeiter selber bestellen:

  1. Bitte lassen Sie dieses Formular von Ihren Mitarbeitenden komplett ausfüllen und unterschreiben.
  2. Nehmen Sie die Onlinebestellung erst im Anschluss anhand des Mitarbeiterformulars vor.
  3. Senden Sie uns danach folgende Unterlagen per Post zu:
    • Formular, vollständig ausgefüllt und von den Mitarbeitenden unterzeichnet
    • Herkömmliches Bestellformular mit Ihrem Visum
    • Ausweiskopie