Privatauszug


  • Privatauszug allgemein

  • Was steht in einem Privatauszug?

    • Ein Privatauszug enthält hauptsächlich Urteile wegen Verbrechen und Vergehen von erwachsenen Personen sowie dazugehörige nachträgliche Entscheide. Die Eintragungsvoraussetzungen sind in Art. 18, Art. 19 und Art. 21 im Strafregistergesetz (StReG) geregelt.

      In wenigen Fällen werden auch Urteile betreffend Jugendliche eingetragen (siehe Art. 18 Abs. 2 sowie Art. 19 Bst. d Ziff. 2 StReG).

  • Wie sieht ein Privatauszug aus?

  • In welcher Sprache wird der Auszug erstellt?

    • Sie haben im Bestellprozess die Wahl zwischen einer Hauptsprache (Deutsch, Französisch oder Italienisch) sowie einer optionalen Zusatzsprache (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch).

      Bei Auszügen mit Urteilen erscheint der Inhalt nur in der Hauptsprache, lediglich die Bezeichnungen werden auch in der Zusatzsprache ausgegeben.

  • Wann erscheint ein Eintrag nicht mehr im Privatauszug?

    • Die Sichtbarkeit von Einträgen im Privatauszug richten sich nach Art. 41 sowie Art. 40 StReG.

  • Was kann ich unternehmen, wenn der Privatauszug Fehler enthält oder ich mit dem Inhalt nicht einverstanden bin?

    • Trotz aller Sorgfalt kann es in sehr seltenen Fällen vorkommen, dass im Strafregister fehlerhafte Einträge bestehen. In diesem Falle bitten wir Sie, den Privatauszug sowie eine Kopie eines amtlichen Dokumentes z.B. Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis usw. mit einem entsprechenden Vermerk, was Ihrer Meinung nach nicht stimmt, an folgende Adresse zurückzusenden:

      Bundesamt für Justiz
      Schweizerisches Strafregister
      Dienst für Private
      Bundesrain 20
      3003 Bern
      (Schweiz)

  • Wofür wird ein Privatauszug benötigt?

    • Ein Privatauszug wird beispielsweise bei Bewerbungen für eine Anstellung, Visumserteilung, oder auch für Einbürgerungsgesuche benötigt.

  • Brauche ich eine Beglaubigung/Apostille?

    • Eine Beglaubigung oder Apostille ist meistens notwendig, wenn der Privatauszug von einer ausländischen Behörde oder Botschaft verlangt wird (z.B. für ein Visum oder eine Adoption im Ausland). Bitte erkundigen Sie sich vorgängig bei der entsprechenden Behörde, ob eine Beglaubigung zwingend notwendig ist.

      Wir organisieren für Sie die Beglaubigung durch die Bundeskanzlei. Dadurch erhöhen sich die Kosten um CHF 20.00 pro Privatauszug und es ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen.


  • Fragen zum Bestellvorgang des Privatauszugs

  • Wie muss ich vorgehen, um zu einem Privatauszug zu kommen?

    • Sie haben zwei Möglichkeiten:

      1. Sie können den Privatauszug im Internet bestellen. Erfassen Sie dazu Ihre Daten unter Privatauszug bestellen. Sie müssen das Formular ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit der Ausweiskopie per Post einsenden. Dies ist nötig, weil Sie mit Ihrer Unterschrift und der beigelegten Ausweiskopie Ihre Identität nachweisen müssen. Damit wird sichergestellt, dass niemand anderes über Sie einen Privatauszug bestellen kann.

        Sie können den Ablauf auch als grafische Darstellung ansehen.
      2. Sie können den Privatauszug an einem Postschalter der Schweizerischen Post bestellen. Dazu müssen Sie persönlich am Postschalter erscheinen und einen gültigen Ausweis (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) vorlegen. Die Bezahlung erfolgt sofort vor Ort.

  • Wie sieht ein Bestellformular aus?

  • Wie viel kostet ein Privatauszug?

    • Ein Privatauszug kostet 17 CHF. Werden über die gleiche Person mehrere Auszüge verlangt, so wird für jeden Privatauszug eine Gebühr von 17 CHF erhoben.
      Benötigen Sie eine Beglaubigung, beträgt die Gebühr für jede Beglaubigung zusätzlich 20 CHF.

  • Wie kann ich bezahlen?

    • Online Zahlung im Internet via Debitkarte, Kreditkarte, PostFinance Card oder TWINT oder direkt vor Ort bei der Post bei einer Schalterbestellung.

  • Mein Zahlungsvorgang wurde abgebrochen

    • Wird die Online-Zahlung mitten im Vorgang abgebrochen, findet keine Überweisung statt. Bitte handeln Sie nach den Anweisungen der eingeblendeten Fehlermeldung.

      Das Bestellformular kann erst nach abgeschlossener Zahlung erstellt werden. Damit Sie die begonnene Bestellung vervollständigen können, gehen Sie wie folgt vor:

      In der Kopfzeile ist die Transaktionsnummer (TAN) eingeblendet. Mit dieser Nummer können Ihre Daten identifiziert und wieder hergestellt werden.

      Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Support benötigen:

      strafregister@bj.admin.ch
      Helpline:
      +41 58 465 01 98 (Mo-Fr 09:30-10:30 und 14:00-15:00)

      Bundesamt für Justiz
      Schweizerisches Strafregister
      Dienst für Private
      Bundesrain 20
      3003 Bern
      (Schweiz)

  • Wer darf den Privatauszug bestellen?

    • Jede Person kann nur über sich selber einen Privatauszug bestellen. Falls jemand anderes (z. B. Arbeitgeber) einen Privatauszug über Sie benötigt und Sie Ihr Einverständnis gegeben haben, bestellen Sie den Privatauszug mit Angabe einer „Zustelladresse“.

  • Ich habe die Bestellung abgeschlossen und trotzdem keinen Privatauszug erhalten.

    • Vom Zeitpunkt der Übergabe des unterschriebenen Formulars an die Post, dauert die Verarbeitung ungefähr zwei Arbeitswochen. Wenn Sie nach dieser Zeit trotz vollständig erfasster Daten keinen Privatauszug erhalten haben, überprüfen Sie, ob Sie das unterschriebene Gesuchsformular sowie die erforderlichen Beilagen (Ausweiskopie) dem Schweizerischen Strafregister per Post zugestellt haben.

      Erst wenn Sie sicher sind, dass Sie alles ordnungsgemäss erledigt haben, wenden Sie sich bitte an:

      strafregister@bj.admin.ch
      Helpline:
      +41 58 465 01 98 (Mo-Fr 09:30-10:30 und 14:00-15:00)

      Bundesamt für Justiz
      Schweizerisches Strafregister
      Dienst für Private
      Bundesrain 20
      3003 Bern
      (Schweiz)

  • Ich kann das ausgefüllte Formular nicht anzeigen oder drucken.

    • Sie müssen eine Software installiert haben um das Formular im PDF-Format anzeigen und drucken zu können. Laden Sie beispielsweise den AcrobatReader gratis herunter und installieren Sie diesen (verlangt einen Restart des Computers). Bitte beachten Sie: sofern Sie das Formular nicht abgespeichert haben oder den Bestellvorgang mit dem Schliessen des Browsers abgebrochen haben, müssen Sie den Bestellvorgang wiederholen.

      Haben Sie die Online-Zahlung abgeschlossen, konnten aber das Formular weder drucken noch speichern, wenden Sie sich bitte an:

      strafregister@bj.admin.ch
      Helpline:
      +41 58 465 01 98 (Mo-Fr 09:30-10:30 und 14:00-15:00

      Bundesamt für Justiz
      Schweizerisches Strafregister
      Dienst für Private
      Bundesrain 20
      3003 Bern
      (Schweiz)

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