Die zur Prüfung auf den Validator hochgeladenen Dokumente werden vom System weder auf Dauer abgespeichert, noch werden Inhalte und Metadaten von validierten Dokumenten in Systemprotokollen registriert.
Aufgrund von Vorschriften betreffend den Schutz von Informationen (als vertraulich oder geheim klassifizierte Informationen), betreffend die Wahrung des Berufs- oder des Amtsgeheimnisses oder von Vorschriften des Datenschutzes betreffend besonders schützenswerte Personendaten von Dritten kann das Hochladen von Dokumenten mit entsprechend sensiblem Inhalt auf ein externes System selbst dann für Sie untersagt sein, wenn auf dem externen System nur eine rein maschinelle Bearbeitung erfolgt und dabei keinerlei Daten gespeichert oder protokolliert werden.
Nutzen Sie in diesem Fall eine lokale Validierungsmöglichkeit, bei der das Dokument nicht auf ein externes System hochgeladen werden muss.