Fristeninformationen

Wann werden die Einträge aus dem Strafregister-Informationssystem entfernt?

Nach Ablauf bestimmter Fristen werden die Urteile von Amtes wegen automatisch aus dem Strafregister-Informationssystem VOSTRA gelöscht, man spricht dann von Entfernungsfristen. Die massgeblichen Entfernungsfristen für die eingetragenen Urteile wurden vom Parlament festgelegt (vgl. Art. 30 StReG) und können nicht verkürzt werden. Die Fristen sollen einen Ausgleich schaffen zwischen Strafverfolgungsinteressen und dem Schutzbedürfnis der Gesellschaft auf der einen Seite und dem Bedürfnis des Betroffenen nach vollständiger Rehabilitation und Reintegration auf der anderen Seite.

Detaillierte Ausführungen sind im Dokument Fristeninformationen einsehbar.