Bestellung Sonderprivatauszug

  • Sie sind Arbeitnehmer/in (Beauftragter/Beauftragte, Trainer, Pflegefachkraft, u.a.) und üben eine Tätigkeit mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen, anderen besonders schutzbedürftigen Personen oder mit direktem Patientenkontakt im Gesundheitsbereich aus oder möchten sich auf eine solche Tätigkeit bewerben.
  • Sobald Sie über die ausgefüllte und unterzeichnete Bestätigung der Arbeitgeberin / des Arbeitgebers (oder der Organisation, der Bewilligungsbehörde, des Vereins, u.a.) verfügen, können Sie mit der Bestellung des Sonderprivatauszugs beginnen.


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