Aufgrund der aktuell sehr hohen Nachfrage nach Strafregisterauszügen verlängern sich die Lieferfristen dementsprechend.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Wichtige Hinweise zur Bestellung von Strafregisterauszügen im Internet
Das Bundesamt für Justiz (BJ) erhält vermehrt Meldungen über irreführende oder teurere Angebote im Internet im Zusammenhang mit der Bestellung von Strafregisterauszügen.
Irreführende Webseiten
Auf folgenden Webseiten wird
kein Strafregisterauszug, sondern lediglich eine kostenpflichtige Anleitung für die Bestellung angeboten:
- www.strafregisterauszug.info
- www.strafregister-online.info
Teurere Angebote
Folgende private Anbieter bieten die Dienstleistung an, den Strafregisterauszug im Auftrag der Kundinnen und Kunden beim Bund zu bestellen. Diese Dienstleistung ist mit
zusätzlichen Kosten verbunden. Der Bund kann ausserdem keine Garantie für die Bestellung übernehmen und keine direkten Supportanfragen bearbeiten:
- www.auszugsdienst.ch
- www.meinauszug.ch
Offizielle Bestellmöglichkeiten
Ein Strafregisterauszug kann zum gesetzlich festgelegten Preis ausschliesslich über folgende Kanäle beantragt werden:
Unser Hinweis: Prüfen Sie vor einer Bestellung sorgfältig, ob Sie sich auf einer offiziellen Webseite befinden. So vermeiden Sie unnötige Mehrkosten.
Neues Strafregisterrecht 23.01.2023
Am 23. Januar 2023 trat das neue Strafregisterrecht in Kraft und das neue Strafregister-Informationssystem VOSTRA wurde in Betrieb genommen. Dies führt zu verschiedenen Neuerungen:
- Der Privat- und Sonderprivatauszug hat ein neues Design.
- Die Bestellung eines Privat- oder Sonderprivatauszuges kostet neu CHF 17.-.
- Die neuen gesetzlichen Grundlagen haben Auswirkungen darauf, wie lange ein Urteil auf dem Privatauszug ersichtlich ist und in VOSTRA gespeichert bleibt. Zudem wurden die Voraussetzungen für die Eintragung ausländischer Urteile gegen Schweizer und Schweizerinnen geändert.