Bestätigung der Arbeitgeberin / des Arbeitgebers

  • Sie sind die Arbeitgeberin / der Arbeitgeber (oder die Organisation, die Bewilligungsbehörde, der Verein, u.a.), die/der eine berufliche oder organisierte ausserberufliche Tätigkeit mit Minderjährigen, anderen besonders schutzbedürftigen Personen oder eine Tätigkeit im Gesundheitsbereich mit direktem Patientenkontakt anbietet.
  • Damit Sie von Ihrer Arbeitnehmerin / Ihrem Arbeitnehmer oder Bewerber/in einen Sonderprivatauszug verlangen können, müssen Sie zuerst die nachfolgende Bestätigung erstellen. Diese Bestätigung müssen Sie ausdrucken und dann unterzeichnet der Arbeitnehmerin / dem Arbeitnehmer überweisen, damit dieser/diese den Sonderprivatauszug bestellen kann.



Bestätigung der Arbeitgeberin / des Arbeitgebers /Organisation/Bewilligungsbehörde/Verein