Der Privatauszug |
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Privatauszug in zwei Formen erhältlich
Wer darf den Privatauszug bestellen?
Empfänger des Auszugs
Kosten
Pro Privatauszug CHF 17.00
Zahlungsmöglichkeiten: Online (Debitkarte, Kreditkarte, PostFinance Card oder TWINT). |
Beglaubigungen
Falls der Privatauszug (in Papierform) einer ausländischen Behörde / einem ausländischen Konsulat vorgelegt werden soll, ist eine Beglaubigung/Apostille durch die Schweizerische Bundeskanzlei meistens notwendig. Gegen eine Zusatzgebühr von CHF 20.00 sorgen wir auch für die Beglaubigung.
Privatauszüge in digital signierter Form können nicht beglaubigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie den FAQ's. Rechtliche Grundlagen und Links:
FAQ zu Strafregistergesetz
Strafregisterverordnung Strafregistergesetz (Art. 365 ff) |