Der Privatauszug

Privatauszug in zwei Formen erhältlich

Wer darf den Privatauszug bestellen?
  • Jede Person über sich selber (nur gegen Ausweiskopie und Unterschrift).

Empfänger des Auszugs
  • Sie selber, an Ihre Postadresse (Normalfall)
  • Jemand anderes an einer anderen Adresse (z.B. Arbeitgeber/in, Behörden), nur mit Ihrem ausdrücklichen Auftrag
  • Bei digitalem Strafregisterauszug an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Bezug nur mit Passwort.

Kosten
Pro Privatauszug CHF 17.00

Zahlungsmöglichkeiten:
Online (Debitkarte, Kreditkarte, PostFinance Card oder TWINT).

Beglaubigungen
Falls der Privatauszug (in Papierform) einer ausländischen Behörde / einem ausländischen Konsulat vorgelegt werden soll, ist eine Beglaubigung/Apostille durch die Schweizerische Bundeskanzlei meistens notwendig. Gegen eine Zusatzgebühr von CHF 20.00 sorgen wir auch für die Beglaubigung.
Privatauszüge in digital signierter Form können nicht beglaubigt werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie den FAQ's.

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Rechtliche Grundlagen und Links:
FAQ zu Strafregistergesetz
Strafregisterverordnung
Strafregistergesetz (Art. 365 ff)