Der Sonderprivatauszug

Inhalt des Sonderprivatauszugs
  • Urteile, die ein Berufs-, Tätigkeits- oder Kontakt- und Rayonverbot enthalten, sofern dieses Verbot zum Schutz von Minderjährigen, anderen besonders schutzbedürftigen Personen oder von Patientinnen und Patienten im Gesundheitsbereich erlassen wurde.
    Weiterführende Informationen

Beispiele betroffener Tätigkeiten:
Trainer/in in einem Kinder-Sportverein, Betreuer/in in einer Kinder-Tagesstätte, Lehrer/in in der Grundschule, Pflegefachkraft in einem Behinderten- oder Pflegeheim, usw.

Bedingung:
  • Schriftliche und unterzeichnete Bestätigung der Arbeitgeberin / des Arbeitgebers (oder der Organisation, Bewilligungsbehörde). Dieses Formular kann online generiert werden.

Sonderprivatauszug in zwei Formen erhältlich

Kosten:
Pro Sonderprivatauszug CHF 17.00.

Zahlungsmöglichkeiten:
Online (Debitkarte, Kreditkarte, PostFinance Card oder TWINT).

Beglaubigungen
  • Falls der Sonderprivatauszug (in Papierform) einer ausländischen Arbeitgeberin / einem ausländischen Arbeitgeber (oder Organisation, Bewilligungsbehörde) vorgelegt werden soll, ist eine Beglaubigung/Apostille durch die Schweizerische Bundeskanzlei meistens notwendig. Gegen eine Zusatzgebühr von CHF 20.00 sorgen wir auch für die Beglaubigung.
  • Strafregisterauszüge in elektronischer, digital signierter Form können nicht beglaubigt werden.




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