Sonderprivatauszug - Der Bestellvorgang

Wie bestellt man einen Sonderprivatauszug?

1. Schritt:
Die Arbeitgeberin / der Arbeitgeber (oder die Organisation, Bewilligungsbehörde) erstellt die Bestätigung für die Arbeitnehmerin / den Arbeitnehmer, dass eine Tätigkeit mit Minderjährigen, anderen besonders schutzbedürftigen Personen oder eine Tätigkeit im Gesundheitsbereich mit direktem Patientenkontakt vorliegt.
2. Schritt:
Die Arbeitgeberin / der Arbeitgeber (oder die Organisation, Bewilligungsbehörde) übergibt diese Bestätigung unterschrieben der Arbeitnehmerin / dem Arbeitnehmer.
3. Schritt:
Die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer bestellt den Sonderprivatauszug beim Strafregister. Dazu benötigt er die Bestätigung der Arbeitgeberin / des Arbeitgebers (oder der Organisation, Bewilligungsbehörde). Er kann den Sonderprivatauszug entweder über das Internet oder bei einer eigenbetriebenen Filiale der Schweizerischen Post (gesamtes postalisches Angebot) bestellen.
  • Sind Sie die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer und liegt Ihnen bereits eine Bestätigung der Arbeitgeberin / des Arbeitgebers vor?
    dann folgen Sie dem Link weiter zum Sonderprivatauszug