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Sonderprivatauszug - Der Bestellvorgang |
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Wie bestellt man einen Sonderprivatauszug?
- 1. Schritt:
- Die Arbeitgeberin / der Arbeitgeber (oder die Organisation, Bewilligungsbehörde) erstellt die Bestätigung für die Arbeitnehmerin / den Arbeitnehmer, dass eine Tätigkeit mit Minderjährigen, anderen besonders schutzbedürftigen Personen oder eine Tätigkeit im Gesundheitsbereich mit direktem Patientenkontakt vorliegt.
- 2. Schritt:
- Die Arbeitgeberin / der Arbeitgeber (oder die Organisation, Bewilligungsbehörde) übergibt diese Bestätigung unterschrieben der Arbeitnehmerin / dem Arbeitnehmer.
- 3. Schritt:
- Die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer bestellt den Sonderprivatauszug beim Strafregister. Dazu benötigt er die Bestätigung der Arbeitgeberin / des Arbeitgebers (oder der Organisation, Bewilligungsbehörde). Er kann den Sonderprivatauszug entweder über das Internet oder bei einer eigenbetriebenen Filiale der Schweizerischen Post (gesamtes postalisches Angebot) bestellen.
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Sind Sie die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer und liegt Ihnen bereits eine Bestätigung der Arbeitgeberin / des Arbeitgebers vor?
dann folgen Sie dem Link
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Sonderprivatauszug
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