Aufgrund der aktuell sehr hohen Nachfrage nach Strafregisterauszügen können wir die versprochenen Lieferfristen im Moment teilweise nicht einhalten.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Vorsicht bei der Bestellung eines Strafregisterauszugs im Internet
Das Strafregister hat vermehrt Meldungen erhalten über Täuschungen bei der Bestellung von Strafregisterauszügen im Internet.
Aktuell werden die Täuschungshandlungen auf den Webseiten
- https://registerwegweiser.online/,
- https://www.bopayment.info/
strafregisterauszug-schweiz und
- https://www.dienstweg.info/
strafregisterauszug/
begangen.
Wir weisen darauf hin, dass der schweizerische Strafregisterauszug auf der Webseite des Bundesamts für Justiz BJ:
https://www.strafregister.admin.ch oder am Postschalter bestellt werden kann.
Die Bezahlung der Gebühr für den Strafregisterauszug mittels Einzahlungsschein ist ab 1.10.2022 nicht mehr möglich. Bezahlung nur noch mit Debitkarte, Kreditkarte, Postfinance-Karte oder Twint. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Bestellung eines Strafregisterauszugs in jeder eigenbetriebenen Postfiliale vorzunehmen.