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Der Privatauszug |
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Inhalt des Privatauszugs
Der Privatauszug ist in zwei Formen erhältlich
Wer darf Privatauszüge bestellen?
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Kosten
Pro Privatauszug CHF 17.00
Beglaubigungen
Falls der Privatauszug (in Papierform) einer ausländischen Behörde / einem ausländischen Konsulat vorgelegt werden soll, ist eine Beglaubigung/Apostille durch die Schweizerische Bundeskanzlei meistens notwendig. Gegen eine Zusatzgebühr von CHF 20.00 sorgen wir auch für die Beglaubigung.
Privatauszüge in elektronischer, digital signierter Form können nicht beglaubigt werden. Rechtliche Grundlagen und Links: |