Strafregisterauszüge

Der Strafregisterauszug ist in zwei Formen erhältlich:
  • Als Papierauszug per Post zugestellt (an Ihre Postadresse oder an eine Zustelladresse)
  • als elektronischer, digital signierter Auszug im PDF Format an Ihre Mailadresse

Kosten:
Pro Auszug CHF 17.00 zuzüglich allfälliger Zusatzkosten bei Spezialversand oder Beglaubigung

Beglaubigungen:
Falls der Auszug (in Papierform) einer ausländischen Behörde / einem ausländischen Konsulat vorgelegt werden soll, ist eine Beglaubigung/Apostille durch die Schweizerische Bundeskanzlei meistens notwendig. Gegen eine Zusatzgebühr von CHF 20.00 sorgen wir für die Beglaubigung.



Auszüge in elektronischer, digital signierter Form können nicht beglaubigt werden.


Es gibt zwei Arten von Strafregisterauszügen (werden beide Auszüge benötigt, so müssen zwei separate Bestellungen ausgelöst werden.):

Privatauszug


Zweck:
Ein Privatauszug darf für jeden beliebigen Zweck bestellt werden.

Beispiel: für normale Bewerbungen bei der Jobsuche, für die Wohnungsmiete, für Einbürgerungsanträge, usw.

Sonderprivatauszug


Zweck:
Der Sonderprivatauszug wird erstellt für eine berufliche oder eine ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt mit Minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Personen umfasst.

Beispiel: TrainerIn in einem Kinder-Sportverein, BetreuerIn in einer Kinder-Tagesstätte, Pflegefachkraft in einem Behinderten- oder Pflegeheim, usw.
Hinweis:
Jede Person darf nur für sich selber einen Auszug bestellen.
Hinweis:
Voraussetzung für die Bestellung ist die schriftliche und unterzeichnete Bestätigung Arbeitgeber/in.

Der Privatauszug gibt Auskunft über:
Alle Urteile wegen Verbrechen und Vergehen Erwachsener, bis zum Ablauf bestimmter Fristen.
Der Sonderprivatauszug gibt Auskunft über:
Urteile, die ein Berufsverbot, Tätigkeitsverbot oder Kontakt- und Rayonverbot enthalten, sofern dieses Verbot zum Schutz von Minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Personen erlassen wurde.
Weiterführende Informationen

Privatauszug bestellen Sonderprivatauszug bestellen

Wichtige Hinweise

Wichtige Hinweise zur Bestellung von Strafregisterauszügen im Internet
Das Bundesamt für Justiz (BJ) erhält vermehrt Meldungen über irreführende oder teurere Angebote im Internet im Zusammenhang mit der Bestellung von Strafregisterauszügen.

  Irreführende Webseiten

Auf folgenden Webseiten wird kein Strafregisterauszug, sondern lediglich eine kostenpflichtige Anleitung für die Bestellung angeboten:
  • www.strafregisterauszug.info
  • www.strafregister-online.info

  Teurere Angebote

Folgende private Anbieter bieten die Dienstleistung an, den Strafregisterauszug im Auftrag der Kundinnen und Kunden beim Bund zu bestellen. Diese Dienstleistung ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Der Bund kann ausserdem keine Garantie für die Bestellung übernehmen und keine direkten Supportanfragen bearbeiten:
  • www.auszugsdienst.ch
  • www.meinauszug.ch

  Offizielle Bestellmöglichkeiten

Ein Strafregisterauszug kann zum gesetzlich festgelegten Preis ausschliesslich über folgende Kanäle beantragt werden:
Unser Hinweis: Prüfen Sie vor einer Bestellung sorgfältig, ob Sie sich auf einer offiziellen Webseite befinden. So vermeiden Sie unnötige Mehrkosten.


Neues Strafregisterrecht 23.01.2023
Am 23. Januar 2023 trat das neue Strafregisterrecht in Kraft und das neue Strafregister-Informationssystem VOSTRA wurde in Betrieb genommen. Dies führt zu verschiedenen Neuerungen:
  • Der Privat- und Sonderprivatauszug hat ein neues Design.
  • Die Bestellung eines Privat- oder Sonderprivatauszuges kostet neu CHF 17.-.
  • Die neuen gesetzlichen Grundlagen haben Auswirkungen darauf, wie lange ein Urteil auf dem Privatauszug ersichtlich ist und in VOSTRA gespeichert bleibt. Zudem wurden die Voraussetzungen für die Eintragung ausländischer Urteile gegen Schweizer und Schweizerinnen geändert.